So hören wir
Gut hören zu können ist eine Lebensqualität. Selbstverständlich ist sie aber nicht.
Werfen wir gemeinsam einen Blick auf ein paar Fakten und die meisterhafte Architektur des Ohres.
Unsere Ohren: leistungsfähig und komplex
Das Ohr ist eines unserer wichtigsten Sinnesorgane: Es versorgt unser Gehirn mit Informationen aus der Umwelt, warnt uns vor Gefahren, gibt uns Orientierung und ermöglicht soziale Kommunikation. Von allen Sinnesorganen ist das Ohr das erste, dass beim menschlichen Embryo ausgebildet wird. Und von da an ist es 24 Stunden am Tag für uns im Einsatz.
Es mag von außen betrachtet gar nicht so wirken, aber das Ohr ist ein hochkompliziertes Sinnesorgan. Es ist empfindlicher, genauer und auch leistungsfähiger als unser Auge. Mit unserem Gehörsinn können wir bis zu 340.000 Töne unterscheiden und die Richtung bestimmen, aus der sie kommen.
Ein empfindliches Organ
Unser Ohr ist gleichzeitig sehr sensibel und kann in jedem seiner Bereiche geschädigt sein oder geschädigt werden. Bereits mittlere bis hohe Lautstärken können bei Dauereinwirkung Hörschäden hervorrufen. Dass unsere Ohren einwandfrei funktionieren, ist nicht selbstverständlich.
Insgesamt leben in Deutschland nach Angaben des Deutschen Gehörlosen-Bundes etwa 80.000 Gehörlose. Schätzungsweise 14 – 16 Millionen Menschen sind schwerhörig, und etwa drei Millionen Menschen leiden unter ständigen Ohrgeräuschen, dem Tinnitus.
Warum wir schlechter hören
Das Ohr wird in drei Bereiche eingeteilt: Das äußere Ohr, das Mittel- und das Innenohr. Eine Hörminderung kann die Folge einer Schädigung von einem der drei Bereiche sein.
Ursachen im äußeren Ohr
Ohrschmalzpfropfen und Entzündungen des Gehörganges gehören zu den typischen Problemen des äußeren Ohrs. Diese können in der Regel sehr leicht behoben werden. Schnelles Handeln ist wichtig, um eine Schädigung des Gehörs zu vermeiden.
Ursachen im Mittelohr
Entzündungen, ein Loch im Trommelfell und Otosklerose – eine Verkalkung, welche die Beweglichkeit der Gehörknöchelchen beeinträchtigt – beeinflussen die Mittelohrfunktion am häufigsten. Die meisten Störungen im äußeren und mittleren Ohr können medikamentös oder operativ behoben werden. Ist dies nicht möglich, kann eine bleibende Hörminderung in den meisten Fällen erfolgreich durch ein Hörsystem ausgeglichen werden.
Ursachen im Innenohr
Die Mehrzahl der Hörminderungen betreffen das Innenohr. Der natürliche Alterungsprozess ist die häufigste Ursache. Aber auch starke Lärmeinwirkungen, die Einnahme von Medikamenten, die sich schädlich auf das Ohr auswirken, sowie Schädelverletzungen können das Hörvermögen beeinträchtigen. Durch derartige Einflüsse werden die feinen Haarsinneszellen beschädigt und dadurch die Weiterleitung der Signale an die Hörnerven beeinträchtigt. In der Regel können Innenohrschwerhörigkeiten nicht medikamentös oder operativ behandelt werden. Hörminderungen dieser Art können jedoch meist durch Hörsysteme korrigiert werden.
Arten der Hörminderung
Es gibt verschiedene Schweregrade der Schwerhörigkeit:
Leichte Hörminderung
Leise Geräusche werden nicht gehört. In geräuschvoller Umgebung bereitet es Mühe, Sprache zu verstehen.
Mittlere Hörminderung
Leise und mittellaute Töne werden nicht gehört. Es bereitet erhebliche Schwierigkeiten, Sprache speziell bei Hintergrundgeräuschen zu verstehen.
Mittelschwere / starke Hörminderung
Gespräche müssen laut geführt werden. Gespräche in Gruppen sind nur noch mit viel Mühe möglich.
Hochgradige Hörminderung
Einige sehr laute Geräusche werden gehört. Kommunikation ohne Hörgeräte ist nicht mehr möglich.
Die Grafik verdeutlicht die Bandbreite unseres Hörvermögens – vom knirschenden Schnee und raschelndem Laub bis zum Dröhnen von Flugzeugtriebwerken – und die verschiedenen Stadien der Schwerhörigkeit. Die blaue „Sprachbanane“ markiert den Bereich unseres Sprachverstehens. Ein Hörgerät verstärkt besonders diesen Hörbereich.
Ein oder zwei Hörgeräte?
Nicht immer sind beide Ohren gleichermaßen von einer Hörminderung betroffen. Ihr HNO-Arzt wird Ihnen dazu eine Empfehlung geben.
Besser hören – aber wie?
Der Befund kommt meist nicht unerwartet: Ein fachkundig durchgeführter Hörtest offenbart, dass eine Hörhilfe angebracht ist. Aber geht es nicht noch ein Weilchen ohne? Und reicht die Unterstützung durch ein einzelnes Hörgerät nicht schon aus? Bei diesen ersten Fragen spielen sowohl kosmetische, als auch finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle. Doch Eines sollte bei der anstehenden Entscheidung vorrangig eine Rolle spielen: die Lebensqualität.
Hörkomfort der Moderne
Hörgeräte sind heutzutage so klein, dass eine Versorgung beider Ohren gar kein Problem mehr darstellt. Eine Möglichkeit von unschätzbarem Mehrwert. Denn wer bei einer beidseitigen Hörschwäche nur ein Hörgerät trägt, muss sich seinem Gesprächspartner immer mit der Seite zuwenden, die mit einem Hörgerät versorgt ist. Und das mit nur beschränktem Erfolg, denn am räumlichen Hören sind beide Ohren gleichermaßen beteiligt. In schwierigeren Hörsituationen mit Nebengeräuschen ist räumliches Hören unverzichtbar.
Nur durch eine beidseitige Hörgeräteversorgung kann der Betroffene dann eine anregende Diskussion im Familienkreis verfolgen oder auf der Straße orten, woher die Geräusche kommen, die auf mögliche Gefahren hinweisen. Darüber hinaus verbessern zwei Hörsysteme die Hörbalance. Sie stellen den natürlichen Stereo-Effekt wieder her. Modern hören heißt, das Hörvermögen in vollem Umfang genießen zu können – komfortabel, nahezu unsichtbar und entspannt mit beiden Ohren.
Grünes Licht von den Krankenkassen
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei der Anschaffung von Hörgeräten? Und wie finde ich das für mich richtige Hörgerät? Das verraten wir Ihnen hier … und beginnen mit einer guten Nachricht!
Grünes Licht von den Krankenkassen
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei der Anschaffung von Hörgeräten? Und wie finde ich das für mich richtige Hörgerät? Das verraten wir Ihnen hier … und beginnen mit einer guten Nachricht!
Erhöhter Festbetrag
Schon seit dem 1. November 2013 gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen neue Festbeträge für die Kostenübernahme von Hörgeräten. Festgesetzt wurde ein Betrag von 784,94 Euro inklusive Mehrwertsteuer und 10 Euro Eigenanteil* für den Versicherten je Ohr. Außerdem wurde von den Krankenkassen ein Ausstattungsstandard festgelegt: Erstattungsfähige Hörgeräte müssen Digitaltechnik nutzen, u. a. mindestens sechs Kanäle und drei Hörprogramme anbieten.
Die beste Wahl
Wer darüber hinaus ein Gerät mit besonderer Ausstattung wählt, weil er zum Beispiel einen bevorzugten Tragekomfort, Designmerkmale oder ein Plus an technischen Möglichkeiten wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen. Hier lohnt es sich, sehr genau auf die eigenen Präferenzen und Lebensumstände zu achten. Denn die Gerätevielfalt ist in der Tat enorm. Das Angebot lässt sich aber sehr schnell mit fachmännischer Hilfe auf eine überschaubare Anzahl reduzieren. Bedenken Sie, dass auch aufzahlungsfreie Hörgeräte Ihnen bereits ein hohes Maß an neuer Lebensqualität bieten. Wichtig für Sie ist in jedem Fall, dass Sie nach der Verordnung von Hörhilfen durch den HNO-Arzt mehrere Gerätetypen kostenlos probetragen können. Denn an erster Stelle steht immer Ihr Wohlbefinden.
*Gesetzlicher Zuzahlungsbetrag für GKV-Versicherte in Höhe von 10 € pro Hörhilfe gemäß GMG (§§ 33 II, 61, 62 SGB V).