Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist: Arlow Hörgeräte GmbH & Co. KG Nußmannstraße 3 79098 Freiburg Tel: (0761) 21 71 90 51 Fax: (0761) 21 71 90 52 E-Mail: freiburg@arlow-hoergeraete.de Nachfolgend auch „Arlow“ genannt.

§ 2 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Arlow erfolgen ausschließlich aufgrund dieser zurzeit gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. § 3 Angebot und Vertragsschluss (1) Die in den jeweils gültigen Verkaufsprospekten, Unterlagen, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote von Arlow für gesetzlich krankenversicherte bzw. privat krankenversicherte Kunden sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. (2) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Arlow für die ausgewiesene Zeit gebunden. (3) Bestellungen des Kunden bedürfen grundsätzlich zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Arlow. Lehnt Arlow nicht binnen 4 Wochen nach Bestelleingang bzw. nach dem Ende des Probetragens der Hörhilfe(n) durch den Kunden die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt. Gleiches gilt, soweit Arlow die vom Kunden bestellten Hörhilfen mit dessen gesetzlichen Krankenversicherern abrechnet bzw. Rechnungen über private Eigenanteile an den gesetzlich Krankenversicherten stellt bzw. Rechnungen an privat krankenversicherte Kunden stellt.

§ 4 Vertragsverhältnisse / gesetzlich bzw. privat Krankenversicherte

(1) Grundsätzlich sind alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Arlow privatrechtlicher Natur, d.h., der Kunde ist zur Zahlung der Lieferungen / Leistungen von Arlow verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Vertragsverpflichtung befreit, wenn er eine Kostenübernahmeerklärung seines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge betreffend die Lieferungen / Leistungen von Arlow vorlegt. Soweit die zugehörige Kostenübernahmeerklärung abweicht vom mit dem Kunden vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang, ist diese lediglich als Kostenzuschuss anzusehen. Der Kunde ist dann zur Zahlung des über die Kostenübernahmeerklärung hinausgehenden Betrages gegenüber Arlow verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, haben alle Lieferungen und Leistungen von Arlow selbst, d.h. privat, zu zahlen. Wird Arlow eine Kostenübernahmeerklärung noch vor Abschluss einer Versorgung vorgelegt, werden die Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Erklärung direkt mit dem Sozialversicherungsträger, der Versorgungsbehörde oder einem Träger der Heilfürsorge abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber Arlow zur Zahlung verpflichtet. Für gesetzlich Krankenversicherte unter 18 Jahren bestehen Sonderregelungen, welche jeweils im Einzelfall der Hörhilfenversorgung Vertragsgegenstand mit Arlow werden können. (2) Gesetzlich Krankenversicherte sind gemäß Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) seit 2004 verpflichtet, von dem von den Krankenkassen zu übernehmenden Betrag bei der Lieferung von Hörhilfen 10 % vom Abgabepreis (Festbetrag), d. h. mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € je Hilfsmittel zuzuzahlen. Werden Hörhilfe und Otoplastik zeitgleich als Gesamtversorgung an gesetzlich Krankenversicherte abgegeben, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € zuzuzahlen. Bei beidohriger Versorgung ist die Zuzahlung für jede Hörhilfe / Otoplastik fällig. Wird eine Otoplastik zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € zuzuzahlen bzw. die Kosten der Otoplastik. Die Zahlung dieses gesetzlichen Eigenanteils hat an den Leistungserbringer Arlow zu erfolgen. Nach Ausgleich der Rechnung und Verbuchung dieses Betrages quittiert Arlow dem Käufer die Zuzahlung. Keine Zuzahlung wird erhoben bei: Reparaturen und Reparaturpauschalen bzw. bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung des gesetzlichen Krankenversicherers über die Befreiung von Zuzahlungen gemäß GMG. Bei gesetzlich Krankenversicherten unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlungsverpflichtung.

§ 5 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 6 Reparaturkosten / Rücktrittsvorbehalt

(1)Wählt der gesetzlich Krankenversicherte für seine Versorgung eine Hörhilfe mit privatem Eigenanteil aus, ist Arlow grundsätzlich berechtigt, dem Kunden die erforderlichen Mehrkosten für Reparaturen dieser Hörhilfe(n) privat in Rechnung zu stellen. Eine Reparatur hochwertiger Hörhilfe(n) mit privatem Eigenanteil bzw. mit weitergehenden Funktionalitäten ist im Regelfall auf Grund der verwendeten Technikkomponenten oder Materialien aufwendiger als die Reparatur von Hörhilfen ohne privaten Eigenanteil. (2) Unabhängig von Punkt (1) können Verträge mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen vorsehen, dass eine Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für Reparaturen von Hörhilfen(n) unterhalb der Folge-/ Mehrkosten gem. Absatz (1) innerhalb der jeweils vertraglich vorgesehenen Versorgungszeiträume zu Gunsten des Versicherten abgedeckt sind. (3) Die Gewährleistung für durchgeführte Reparaturen und / oder Anpassungen von Hörhilfen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung durch den Kunden. (4) Soweit sich erst im Rahmen der ordnungsgemäßen Vornahme einer Hörgeräteanpassung innerhalb der Probezeit herausstellt, dass die Leistung nicht in einem handwerksgerechten Umfang ausgeführt werden kann, ist Arlow berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in einem derartigen Fall lediglich zur Rückgabe der Hörhilfe(-n) verpflichtet. Im Falle der zugehörigen Kostenübernahme durch einen Kostenträger kann Arlow eine Kostenpauschale mit diesem abrechnen.

§ 7 Zahlungsbedingungen / Verzug und sofortige Fälligkeit

Rechnungen von Arlow an den Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Scheck- oder Wechselzahlung werden nicht akzeptiert. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden sofort fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mahnkosten werden von Arlow pauschal mit 5,00 € berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bei Arlow kann vom Kunden geführt werden.

§ 8 Rückgabe / Probezeit

Hörhilfe(n) können innerhalb der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Die Geltendmachung von Kosten für individuelle Zurichtungen an einer Hörhilfe behält Arlow sich vor.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen von Arlow gegen den Kunden für seine Hörhilfenversorgung, behält sich Arlow ist bis dahin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält oder die Kaufsache nicht pfleglich behandelt. Der Käufer ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, Arlow unverzüglich schriftlich über Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter betreffend die Kaufsache zu informieren.

§ 10 Lieferzeiten / Lieferfähigkeit

(1) Die Lieferung durch Arlow erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch eigene Lieferanten. Bei Nichtverfügbarkeit einer Ware wird Arlow den Käufer umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung unverzüglich erstatten. (2) Liefertermine oder Fristen, ob verbindlich oder unverbindlich, bedürfen stets der Schriftform.

§ 11 Übernahme des Kaufgegenstandes

Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht innerhalb der Frist ab, ist Arlow berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt nachzuweisen, dass Arlow ein Schaden nicht entstanden ist oder niedriger ist, als der von Arlow angesetzte Schadensersatz. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs beträgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 24 Monate vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf normalem Verschleiß, unsachgemäßer Handhabung, mangelnder oder fehlerhafter Pflege oder auf ausgelaufene oder nicht geeignete Batterien zurückzuführen sind. Die Regelung des § 476 BGB bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Haftungsbegrenzung

Arlow haftet für Sach- oder Vermögensschäden, welche nicht an der Ware selbst eingetreten sind, nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Arlow für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Die Haftung beschränkt sich insoweit auf den vorhersehbaren typischen Schaden.

§ 14 Datenspeicherung

(1) Die im Rahmen der Bestellungsabwicklung anfallenden Daten des Kunden werden mittels EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG von Arlow verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und an Dritte lediglich im Rahmen einer berufsmäßigen Verpflichtung bzw. zu Abrechnungszwecken bzw. im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung betreffend einer Offenlegung oder im Einzelfall zur Geltendmachung berechtigter Ansprüche von Arlow gegen den Kunden weitergegeben. Zwecks Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung können während der Kundenbeziehung ggf. Ihre Adress- und Bonitätsdaten an die Schufa in Wiesbaden oder andere Wirtschaftsinformationsdienste weitergegeben werden. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten bezieht Arlow von der Firma GFKL Forderungsmanagement Domnowski Inkasso GmbH, Limbecker Platz 1, 45127 Essen. Ferner können Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke genutzt werden. (2) Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an die Firma Arlow widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu eigenen Marketingzwecken nutzen.

§ 15 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Geschäftssitz von Arlow vereinbart. Hat der Käufer als Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder verliert nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von Arlow Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Wir sind nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen. In unserem Unternehmen findet keine freiwillige Verbraucherstreitbeilegung statt.

§ 17 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sein sollten oder werden, wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung (-en) oder Vereinbarung(-en) die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. AGB | Stand: 04 / 2017